Das Grundgesetz ist in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes – und etwas, auf das man als Deutscher stolz sein kann. Denn im Gegensatz zu den Verfassungen anderer Länder beginnt das Grundgesetz nicht mit einer nüchternen Beschreibung der Staatsform, sondern reiht gleich zu Anfang zentrale Grund- und Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat auf. Dass nun ausgerechnet die Union fordert, den „Tag des Grundgesetzes“ zu einem nationalen Feiertag zu machen, ist bemerkenswert. Denn sie war es, die in den vergangenen Jahren unter ihrer Kanzlerin Merkel viele dieser Rechte massiv mit Füßen getreten hat.

Dennoch befürwortet die AfD das Ansinnen des Antrages, wie der Abgeordnete Dr. Christian Wirth, im Plenum erklärt: Das Grundgesetz sollte tatsächlich in Zukunft stärker gewürdigt und der Patriotismus im guten Sinne gefördert werden. „Nur allzu oft werden heutzutage Grundsätze zeitgeistig uminterpretiert – von vielen hier im Hause, aber auch von Behörden, die ihrem Namen nach vorgeben, diese Verfassung zu schützen!“ Dabei sei der Unions-Antrag aber längst nicht weitgehend genug, denn man kann sich in Deutschland auf weit mehr als nur die Staats- und Gesellschaftsform berufen und dabei stolz sein. Identifikationsmerkmale wie die Kultur mit allen Facetten, die gemeinsame Geschichte und die deutsche Sprache würden Fahne, Hymne und andere offizielle Symbole ergänzen.

Von einem Mehr an Patriotismus würden übrigens nicht nur die Deutschen selbst profitieren, unterstreicht Dr. Wirth: „Wenn wir es schaffen, einen positiven Bezug zu unserem Lande zu vermitteln, klappt es auch mit der Integration – eben weil man stolz sein kann, ein Teil davon zu werden.“