Das Spitzelgesetz der Ampel: So dubios wie seine Entstehung
Es ist schon eine Weile her, dass das Thema „Hinweisgeberschutzgesetz“ in den Medien kursierte. Die Ampelregierung will damit Angestellten ermöglichen, gefühlte oder tatsächliche Verstöße in ihrem Beruf anonym zu melden. Das soll sowohl für Behörden als auch mittelfristig für die Wirtschaft gelten. Wir von der AfD haben seither davor gewarnt, denn damit wird Zwietracht in den Unternehmen und Verwaltungen gesät. „Es werden Meldestellen geschaffen, jeder kann jeden anschwärzen, denunzieren, spitzeln“, erklärt Stephan Brander, stellvertretender Bundesprecher der AfD und Abgeordneter im Bundestag. Und mittlerweile soll das soweit gehen, dass auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer „gemeldet“ werden können, die dann nicht mehr auf ihr Schweigerecht verweisen dürfen.
Genauso dubios wie der Zweck des Gesetzesentwurfes sei aber auch das Verfahren, das dieses Papier seither durchläuft: Nachdem der Bundesrat bereits im Januar abgelehnt hat, wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, der dann in Hinterzimmern in informellen Arbeitsgruppen wohl eine Einigung herbeigeführt haben soll. Brandner, der eigentlich mit in diesem Ausschuss sitzt, habe von dieser Einigung erst im Rundfunk erfahren. Sein Resümee: „Wie die Altfraktionen in diesem Hause mit Institutionen aus dem Grundgesetz umgehen, ist einfach erbärmlich.“
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