Ataman will Klagerechte willkürlich ausweiten: Rechtsstaat statt weiterer umgekehrter Diskriminierung!

Dass die AfD völlig zu Recht vor der Inthronisierung der Diskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman warnte, wird aktuell wieder deutlich: Die von den Grünen hofierte und von der FDP durchgewunkene Bundesbeauftragte will die Klagemöglichkeiten für vermeintlich „diskriminierte“ Sozialhilfeempfänger ausweiten und setzt dabei auf blanke Willkür: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.“

Im Klartext bedeutete dies nichts anderes als weitere Sonderrechte für vermeintliche „Minderheiten“. Zugleich wird ein Diskriminierungs-Generalverdacht gegen die von Ataman verachtete „Mehrheitsgesellschaft“ geschürt. Was sie von Deutschen ohne „Migrationshintergrund“ hält, hat Ataman oft genug deutlich gemacht: In einem Zeitungsbeitrag äußerte sie sich verächtlich über „Germanennachfahren“, die grundlos ein Problem mit der Bezeichnung „Kartoffel“ hätten. Dass auch viele Menschen mit ausländischer Abstammung die Migrationspolitik kritisieren oder sich gar in der AfD engagieren, erklärt sie sich perfide mit „Selbsthass“.

Personen wie Ataman zeigen mit ihren Aussagen und Forderungen, dass hinter angeblicher „Anti-Diskriminierung“ in Wirklichkeit eine Agenda steckt, die auf die Diskriminierung der weißen Deutschen hinausläuft. Dieser Agenda sagen wir den Kampf an! Denn umgekehrte Diskriminierung ist genauso falsch – es darf keine Sonderrechte und keine rechtliche Willkür geben!

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