Ein aktuelles Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts bietet einen guten Anlass, um das aufgeblähte Altkanzler-Büro von Angela Merkel endlich zurückzustutzen: Die Richter haben nach einer von ihrem Amtsvorgänger Gerhard Schröder eingereichten Klage festgestellt, dass ehemalige Bundeskanzler grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf ein Altkanzlerbüro geltend machen können. Umso mehr ist es vor diesem Hintergrund nicht einzusehen, dass Merkel auf Steuerzahlerkosten weiterhin ein Büro mit neun Mitarbeitern unterhalten darf, deren Gehälter sich auf monatlich bis zu rund 10.000 Euro belaufen können.
Zwei Dinge müssen im Zusammenhang mit Schröders Klage und dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts freilich auseinandergehalten werden: Die politischen Motive für die Aberkennung von Schröders Altkanzler-Privilegien sind äußerst fragwürdig. Offenbar handelt es sich um eine Gesinnungsstrafe für Schröders unbequeme Positionierung zum Ukraine-Konflikt, die nicht dem politischen Mainstream entspricht. Auf der anderen Seite muss die maßlose Selbstbedienung von Ex-Kanzlern dennoch in ihre Schranken gewiesen werden – nicht wegen Schröders Position zum Ukraine-Konflikt, sondern aus Gründen der Sparsamkeit, die gerade in den jetzigen Zeiten geboten ist.
Schließlich hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits 2019 entschieden, dass Kanzler und Bundespräsidenten nach ihrer Amtszeit künftig nur noch fünf Mitarbeiter bekommen sollen – nämlich einen Büroleiter, zwei Referenten, eine Büro- oder Schreibkraft oder einen Fahrer. Da dieser Beschluss jedoch erst für künftige Kanzler und Bundespräsidenten gilt, konnte Merkel sich bislang aus dieser Vorgabe herauswinden. Nach ihrer Amtszeit wurde ihre Büroleitung dennoch vom Kanzleramt zur Sparsamkeit aufgerufen und mit den Worten ermahnt, dass das Büro nicht „statusbezogen“ eingerichtet werden dürfe, sondern zur „Erfüllung nachamtlicher Aufgaben und fortwirkender Verpflichtungen“. Die AfD sieht es ähnlich und hat deshalb bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine zeitlich begrenzte und bescheidenere Amtsausstattung für ehemalige Bundeskanzler vorsieht (Drucksache 20/1540).
Gesetzentwurf der AfD-Bundestagsfraktion:
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